“Eine Entlastung für sich und seine Angehörigen.”
Seine Beerdigung nach seinen eigenen Wünschen zu planen ist nicht einfach. Wer spricht schon gerne über seinen eigenen Tod. Handschriftlich hinterlegen, wie seine eigene Beerdigung vollzogen werden soll, hilft nicht immer. Besonders, wenn man seinen Angehörigen nichts davon erzählt.
Meistens werden solche Briefe oder auch ein Testament erst nach der Beerdigung gefunden oder geöffnet. Dann kann man dem Wunsch nicht mehr gerecht werden. Redet man persönlich mit den Angehörigen, kann es sein, dass den eigenen Wünschen nach Eintritt des Todes nicht entsprochen wird.
Deshalb ist es ratsam beim Bestatter eine Bestattungsverfügung zu erstellen. Es werden Ihre Wünsche hinsichtlich der Beerdigung ob Erd- oder Feuerbestattung, hinsichtlich Ablauf der Trauerfeier, aber auch die Form der Grabgestaltung in einem Vertrag festgehalten, der dann auch bindend ist.
Die Kosten dafür werden dann zu Lebzeiten in ein Treuhandkonto oder auch in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt und entlasten einerseits Ihre Angehörigen, sichern aber auch ab, dass den Wünschen Folge geleistet wird.
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